Falls du dich entschlossen haben solltest, in die Selbstständigkeit zu starten und du noch keine Rechtsform wählen möchtest, reicht es aus, wenn du deine Tätigkeit beim Finanzamt anmeldest. Als Freiberufler benötigt man nämlich keine Gewerbeanmeldung und du profitierst in der Regel von der Gewerbesteuerfreiheit.
Ärzte, Rechtsanwälte, Notare, Unternehmensberater, Steuerberater, Wirtschaftsberater sind nur einige Beispiele für typische selbstständige Berufe, in welchen Freiberufler tätig sind.
Als Freiberufler bist du erstmal für dich alleine tätig, doch du kannst natürlich auch Angestellte einstellen. Du haftest in der Regel mit deinem vollkommenen Privatvermögen. Ein Startkapital ist somit oft nicht nötig, solange du nicht direkt anstrebst, eine Kapitalgesellschaft zu gründen.
Die Entscheidung, ob man eine Anerkennung zu einer freiberuflichen Tätigkeit erhält, fällt das Finanzamt.
Je nach Branche sollte man beachten, dass man sich gegeben falls bei einer zuständigen Kammer registrieren muss. Sollte somit eine Qualifikation erforderlich sein (z.B. als Arzt), muss man diese bei seiner zuständigen Kammer vorlegen.
Anders als beim eingetragenen Kaufmann, besteht eine Pflichtversicherung, die mit der Mitgliedschaft in einem Versorgungswerk der Kammer abgegolten wird.
Als freiberuflicher Künstler muss man sich zum Beispiel bei der Künstlersozialkasse versichern.
Zusammengefasst gibt es somit als Freiberufler zwei riesige Vorteile und Nachteile.
Vorteile:
1. Die freiberufliche Tätigkeit ist ohne große Hindernisse umsetzbar
2. Man hat diverse Steuervorteile
Nachteile:
1. Unternehmerisches Risiko
2. Vorsorge in der Regel Privatsache