Rechtsform: AG

Rechtsform: AG

Sobald du dich entschieden hast, dein eigenes Unternehmen zu gründen kommst du früher oder später nicht an der Frage vorbei, welche Rechtsform die geeignete für dein Unternehmen darstellt. Aus diesem Grund möchten wir dir einige Informationen über die gängigen deutschen Rechtsformen darlegen, sodass wir uns erhoffen, dir bei der Findung einer geeigneten Rechtsform für dein Unternehmen behilflich sein zu können.
Wir befassen uns mit der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG).

Heute befassen wir uns mit der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft ist eine Form der Kapitalgesellschaft, welche als eigenständige juristische Person auftritt, somit ist diese auch Träger von Rechten und Pflichten. Sobald du die Gründung einer Aktiengesellschaft in Erwägung ziehst, solltest du beachten, dass die Gründungskosten enorm hoch ausfallen. Du kannst eine Aktiengesellschaft allein Gründen, jedoch benötigst du dafür ein Mindestkapital von 50.000 Euro. Ebenfalls muss die Aktiengesellschaft im Handelsregister angemeldet werden. Zur Gründung ist ein Notar erforderlich. Außerdem muss ein Aufsichtsrat, ein Vorstand sowie ein Abschlussprüfer bestellt werden. Da die Aktiengesellschaft eine eigene rechtskräftige Person darstellt, haftest du im Schadenfall nicht mit deinem Privatvermögen. In seltenen Fällen kann der Vorstand einer Aktiengesellschaft dennoch haftbar gemacht werden. Eine Aktiengesellschaft besteht aus drei Organen. Der Hauptversammlung, der Vorstand, welcher die leitende Funktion der Kapitalgesellschaft übernimmt und dem Aufsichtsrat, welcher den Vorstand überwacht und einen Abschlussprüfer bestimmt. Die Hauptversammlung besteht aus allen Aktionären der Aktiengesellschaft. Hier werden je nach Aktienanteil, Stimmrechte für Satzungsänderungen und Beschlüsse vergeben. Auch hast du mit einer Aktiengesellschaft die Pflicht, Jahresabschlüsse, dessen Umfang von der Unternehmensgröße abhängig sind, zu veröffentlichen.

Die Rechtsform der Aktiengesellschaft ist eine komplizierte Rechtsform und wird in der Regel von Großunternehmen genutzt, da die Gründungskosten mit 50.000 Euro zuzüglich der anfallenden Kosten für die notarielle Beglaubigung der Satzung extrem hoch ausfallen. Falls du dich für eine Aktiengesellschaft entscheiden solltest, solltest du vorab fachlichen Rat einholen, sodass zu Beginn deiner Karriere alles reibungslos Funktioniert.

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