Heute befassen wir uns mit der Rechtsform der Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft ist eine Form der Kapitalgesellschaft, welche als eigenständige juristische Person auftritt, somit ist diese auch Träger von Rechten und Pflichten. Sobald du die Gründung einer Aktiengesellschaft in Erwägung ziehst, solltest du beachten, dass die Gründungskosten enorm hoch ausfallen. Du kannst eine Aktiengesellschaft allein Gründen, jedoch benötigst du dafür ein Mindestkapital von 50.000 Euro. Ebenfalls muss die Aktiengesellschaft im Handelsregister angemeldet werden. Zur Gründung ist ein Notar erforderlich. Außerdem muss ein Aufsichtsrat, ein Vorstand sowie ein Abschlussprüfer bestellt werden. Da die Aktiengesellschaft eine eigene rechtskräftige Person darstellt, haftest du im Schadenfall nicht mit deinem Privatvermögen. In seltenen Fällen kann der Vorstand einer Aktiengesellschaft dennoch haftbar gemacht werden. Eine Aktiengesellschaft besteht aus drei Organen. Der Hauptversammlung, der Vorstand, welcher die leitende Funktion der Kapitalgesellschaft übernimmt und dem Aufsichtsrat, welcher den Vorstand überwacht und einen Abschlussprüfer bestimmt. Die Hauptversammlung besteht aus allen Aktionären der Aktiengesellschaft. Hier werden je nach Aktienanteil, Stimmrechte für Satzungsänderungen und Beschlüsse vergeben. Auch hast du mit einer Aktiengesellschaft die Pflicht, Jahresabschlüsse, dessen Umfang von der Unternehmensgröße abhängig sind, zu veröffentlichen.