Uns allen ist die Abkürzung GmbH ein Begriff. Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine Gesellschaft, welche du ganz allein Gründen kannst. Zur Gründung benötigst du jedoch ein Mindeststammkapital von 25.000 Euro. Falls diese stattfindet, bist du ebenfalls verpflichtet 12.500 Euro auf das Gesellschaftskonto einzuzahlen. Auch benötigst du einen Gesellschaftsvertrag, einen Notar und einen Eintrag in das Handelsregister. Sobald du eine GmbH gegründet hast, ist diese nach geltendem deutschem Recht eine eigene juristische Person. Aufgrund der Haftungsbeschränkung ist dein Privatvermögen im Schadenfall nicht bedroht, dennoch haftest du bzw. die GmbH mit dem Gesellschaftsvermögen. Beachte, dass die GmbH nur nach der Eintragung in das Handelsregister mit dem Geschäftsvermögen haftet. Als Gründer einer GmbH bist du in der Regel auch der Geschäftsführer, es sei denn, du überträgst deine Position auf jemand anderen, der diese Aufgabe für dich übernehmen soll. Auch solltest du auf die in Zukunft auf dich zukommenden Kosten Acht geben. Allein die Gründung kostet dich den Betrag des Stammkapitals, sowie Notar-, Gerichts- und Anwaltskosten. Sobald deine Gesellschaft gegründet ist, darfst du die anfallenden Steuern nicht außer Acht lassen. Eine GmbH unterliegt mit ihrem Einkommen der Körperschaftssteuer (15%) zuzüglich des Solidaritätszuschlages von 5,5%. Sobald die GmbH Gewinne an ihre Gesellschafter ausschüttet, wird die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25% zuzüglich des Solidaritätszuschlags fällig. Ebenfalls zahlst du mit deiner GmbH eine Gewerbe- sowie Umsatzsteuer.