Rechtsform: Einzelunternehmen

Rechtsform: Einzelunternehmen

Sobald du dich entschieden hast, dein eigenes Unternehmen zu gründen, kommst du früher oder später nicht an der Frage vorbei, welche Rechtsform die geeignete für dein Unternehmen darstellt. Aus diesem Grund möchten wir dir einige Informationen über die gängigen deutschen Rechtsformen darlegen, sodass wir uns erhoffen, dir bei der Findung einer geeigneten Rechtsform für dein Unternehmen behilflich sein zu können.
Wir befassen uns mit der Rechtsform des Einzelunternehmen in der Form des eingetragenen Kaufmanns (e.K.).

Falls du dich entschlossen haben solltest, dein Unternehmen ohne einen Partner zu gründen bietet sich die Rechtsform des eingetragenen Kaufmanns (e.K.) an. Mit dieser hast du die Möglichkeit als Unternehmer im gewerblichen Handel tätig zu werden. Dafür musst du dich natürlich im Handelsregister registrieren lassen. Hierbei hast du nun den Vorteil, dass du dich nicht mit deinem Familiennamen vermarkten musst und als reines Einzelunternehmen fungierst. Hast du einen Firmennamen wird dieser im Handelsregister eingetragen. Nun musst du nur noch eine Gewerbeanmeldung tätigen und schon kann der Betrieb aufgenommen werden. Selbstverständlich birgt die Gründung eines Einzelunternehmens Vor- und Nachteile. Als eingetragener Kaufmann hast du die Möglichkeit, dein Vermögen jederzeit selbst zu verwalten, jedoch musst du dir im selben Zuge darüber im Klaren sein, dass du auch mit deinem Privat sowie deinem Geschäftsvermögen haftbar bist. Jedoch bist du dein eigener Chef und kannst Entscheidungen jederzeit selbst treffen, sodass du dich nicht wie viele andere, mit jemandem absprechen musst. Für dich besteht jedoch die Pflicht zur doppelter Buchführung und Bilanzierung, sodass du als Unternehmer sowohl die monatliche Buchhaltung als auch den Jahresabschluss bewältigen musst. Zur Gründung einer (e.K.) benötigst du kein Stammkapital. Sei dir jedoch im Klaren, dass du deine Rechtsform ändern musst, sobald du einen Geschäftspartner mit in das Unternehmen holen möchtest, denn als Kaufmann hast du weder Partner noch Teilhaber. Die Eintragung im Handelsregister schützt deinen Firmennamen, da jeder Name nur einmal in diesem vorzufinden ist. Auch zeugt die Eintragung von Professionalität. Mögliche Kunden haben die Möglichkeit, sich über das Handelsregister, über die Aktivitäten deines Unternehmens zu informieren. Dies schenkt in den meisten Fällen einen seriösen Eindruck.
Es lässt sich festhalten, dass die (e.K.) eine geeignete Rechtsform für Unternehmer darstellt, welche Ihr Geschäft alleine bändigen möchten. Natürlich hast du auch mit der Rechtsform ( e.K.) die Möglichkeit Mitarbeiter einzustellen, jedoch eben keine Partner. Durch die Eintragung im Handelsregister erweckst du einen seriösen Eindruck und kannst zur selben Zeit den Namen deines Unternehmens schützen lassen.

Wir empfehlen stets eine Beratung bei dem Anwalt deines Vertrauens einzuholen. Dieser ist in der Lage, dich fachlich kompetent und einwandfrei zu beraten, sodass einem hoffentlich erfolgreichen und glücklichen Start nichts mehr im Wege steht.

Mit der Eintragung im Handelsregister erweckst du einen seriösen Eindruck, kannst mit deinen Firmennamen agieren und kannst zur selben Zeit den Namen deines Unternehmens schützten lassen.

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