Rechtsform: UG

Rechtsform: UG

Sobald du dich entschieden hast, dein eigenes Unternehmen zu gründen kommst du früher oder später nicht an der Frage vorbei, welche Rechtsform die geeignete für dein Unternehmen darstellt. Aus diesem Grund möchten wir dir einige Informationen über die gängigen deutschen Rechtsformen darlegen, sodass wir uns erhoffen, dir bei der Findung einer geeigneten Rechtsform für dein Unternehmen behilflich sein zu können.
Wir befassen uns mit der Rechtsform einer Unternehmergesellschaft ( UG )

Die Unternehmergesellschaft ist eine Sonderform der GmbH und zählt damit zu den Kapitalgesellschaften. Die UG ist im Gegensatz zur GmbH deutlich kostengünstiger, denn sie lässt sich schon mit einem Euro Stammkapital gründen und ist daher sehr attraktiv für junge Gründer, welche die 25.000 Euro, die zur Gründung einer GmbH vonnöten sind, nicht aufbringen können. Da die Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt ist, haften der oder die Geschäftsführer sowie die Gesellschafter ( falls vorhanden ) nicht mit Ihrem Privatvermögen. Dies bedeutet, dass wenn du dich für diese Rechtsform entscheiden solltest, im Schadenfall lediglich dein Gesellschaftsvermögen in Anspruch genommen werden kann. Eine Haftung mit deinem Privatvermögen ist nur bei fahrlässigen Handlungen deinerseits zulässig. Es ist jedoch zu sagen, dass du einen geraumen Vorteil gegenüber Personengesellschaften hast, welche mit ihrem Privatvermögen haftbar sind. Vor der Gründung solltest du allerdings klären, ob du in Zukunft alleine oder gemeinsam mit weiteren Geschäftsführern in Erscheinung treten möchtest. Bei der Gründung hast du die Möglichkeit, ein sogenanntes Musterprotokoll zu verwenden oder auf einen individuell aufgesetzten Gesellschaftsvertrag zurückzugreifen. Das Musterprotokoll hat den Vorteil, dass dein Gründungsprozess günstiger und schneller von statten geht. In diesem Falle kann jedoch nur ein Geschäftsführer mit maximal drei Gesellschaftern in deiner Gesellschaft agieren. Daher solltest du, falls du deine Gesellschaft von Beginn an mit mehreren Geschäftsführern gründen möchtest, auf einen individuell aufgesetzten Gesellschaftsvertrag zurückgreifen. In diesem dürfen anders als bei dem Musterprotokoll auch in Zukunft noch Änderungen vorgenommen werden. Aus diesem Grund, solltest du dir überlegen, falls du in Betracht ziehst einen weiteren Geschäftsführer mit in deine Gesellschaft einzubeziehen, schon von Anfang an eine individuelle Satzung zu erstellen. Jegliche Änderungen müssen selbstverständlich notariell Beglaubigt werden. Da für eine Kapitalgesellschaft die Regelungen des Handelsgesetzbuches (HGB) gelten, bist du zur doppelten Buchführung inklusive Jahresbilanz verpflichtet. Achte auch auf Steuern, welche dich in Zukunft erwarten werden. Generell fällt bei Kapitalgesellschaften eine Körperschaftssteuer (15%) sowie der Solidaritätszuschlag (5,5%) an. Sobald du eine Gewinnausschüttung an deine Gesellschafter tätigst, fällt eine Abgeltungssteuer von 25%, ebenfalls mit Solidaritätszuschlag an, welche du an das Finanzamt überführen musst.
Falls du eine Rechtsform möchtest, welche dir eine Haftungsbeschränkung bietet, bietet sich die Unternehmergesellschaft hervorragend an. Die Kosten für die Gründung sind deutlich geringer als bei anderen Kapitalgesellschaften, sodass du nach erfolgreichen Geschäftsjahren immer noch zu einer GmbH aufsteigen kannst. Denke noch daran, dass sobald du Mitarbeiter beschäftigst auch eine Lohnsteuer, der Solidaritätszuschlag und gegeben falls die Kirchensteuer fällig wird.

Wir empfehlen stets eine Beratung bei dem Anwalt deines Vertrauens einzuholen. Dieser ist in der Lage, dich fachlich kompetent und einwandfrei zu beraten, sodass einem hoffentlich erfolgreichen und glücklichen Start nichts mehr im Wege steht.

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